Die Starkregenkatastrophe im Juli 2021 hatte in einigen Regionen Deutschlands verheerende Auswirkungen. Es ist gut und richtig, dass sich der Bund an den notwendigen Hilfsleistungen für die Betroffenen und den Wiederaufbau der Regionen maßgeblich beteiligt. Aus diesem Grund werde ich, gemeinsam mit der gesamten Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, dem Aufbauhilfegesetz (AufbhG) ausdrücklich zustimmen. 

Bedauerlicherweise hat das Aufbauhilfegesetz jedoch nicht nur Hilfe für die von der Flut betroffenen Regionen zum Gegenstand. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat darüber hinaus, im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens, mehrere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an das Aufbauhilfegesetz angefügt.

Vor diesem Hintergrund kritisiere ich ausdrücklich, dass die Regierungskoalition so weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in einem so schnellen und intransparenten Verfahren beschließen möchte und durch Verbindung dieser mit dem Aufbauhilfegesetz eine differenzierte Abstimmung, die dieser Kritik Rechnung trägt, unmöglich gemacht wird. 

Hier meine persönliche Erklärung an den Bundestag zur Abstimmung TOP 2 a)