Die FDP-Bundestagsfraktion warnt vor der Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Ein Schnellverfahren für den „Bundes-Lockdown“, nächtliche Ausgangsbeschränkungen und die Abhängigkeit allein von der Tagesinzidenz. Bestimmte Freiheitseinschränkungen im geplanten Infektionsschutzgesetz könnten verfassungswidrig sein.
Daher werde ich dem Gesetzentwurf so auch nicht zustimmen.