In der aktuellen Rentengesetzgebung besteht die Möglichkeit zur Doppelbesteuerung, das ist unfair und verfassungswidrig. Der Staat darf Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten. Gerade aufgrund der saarländischen Fälle habe ich dies nun mit meinen Kollegen der FDP Fraktion Bundestag auf die Agenda im Bundestag gesetzt. Von der Bundesregierung erwartet wir konkrete Antworten und endlich Klarheit für die Rentnerinnen und Rentner.

Im Saarland hat ein Rentner im Februar 2020 gegen die Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente geklagt. In dieser Sache gibt es noch keine Entscheidung am Finanzgericht des Saarlandes. Nun hat der Betroffene eine zweite Klage gegen die Besteuerung der Altersversorgung aus der Renten- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes eingereicht. Sie wird nach den Berechnungen des Saarbrücker Finanzmathematikers Klaus Schindler aus vollversteuertem Einkommen bezahlt und anschließend mit einem Ertragsanteil besteuert. Dieser Zinsertrag wird von den Finanzämtern mit 18 Prozent angenommen. Der Kläger bezweifelt, dass diese Annahme korrekt ist.

Bericht im Saarländischen Rundfunk

Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion