Am Mittwoch debattiert der Deutsche Bundestag das sogenannte dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Der Gesetzentwurf zum „Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ steht bundesweit in der Kritik. Auch wenn es sich nicht um ein „Ermächtigungsgesetz“ handelt, hat der Entwurf dennoch eindeutige Mängel.
Genau wie die große Mehrheit der Verfassungsexperten haben wir weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel. Eine Aufzählung aller möglichen Maßnahmen, ohne deren Voraussetzungen genauer festzulegen, reicht nicht aus. Die Regierung macht es sich zu einfach. Gerichtsverfahren sind damit vorprogrammiert. Daher werde ich den Entwurf der Großen Koalition gemeinsam mit meiner Fraktion ablehnen. Mit unserem Änderungsantrag haben wir eine rechtsstaatliche saubere Alternative zu dem jetzigen Entwurf vorgelegt. Denn es muss klar geregelt sein, wann welche Maßnahmen zulässig sind. In unserem Antrag definieren wir daher beispielsweise drei typische Infektionslagen und ordnen diesen Lagen Maßnahmen zu.
Ich habe meine Ablehnung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bundestagspräsidenten begründet und diese offiziell übergeben.
Den Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion finden Sie hier