Drei Zeugen sagen glaubwürdig und klar aus, dass es das Angebot zum EuGH-Urteil am 29. November 2018 gab, der Staatssekretär und der Minister können sich offenbar nicht erinnern. Erinnerungslücken sind keine Entlastung für den Minister, der begründete Vorwurf der Lüge gegenüber Parlament und Öffentlichkeit bleibt nach wie vor bestehen. Herr Schulenberg nannte in seiner Befragung drei weitere potentielle Zeugen, die das EuGH-Angebot bestätigen können. Diese müssen nun vor den Untersuchungsausschuss geladen werden. Trotz sämtlicher Verfahrenstricks der Union im Ausschuss konnte sich der Minister nicht rehabilitieren, die umfassenden und belegbaren Vorwürfe zum Vergabe-, Haushalts- und Europarecht bleiben gültig.

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