Wegen der Maskenpflicht in Supermärkten und an anderen öffentlichen Orten verstoßen täglich Tausende Autofahrer gegen das Vermummungsverbot im Straßenverkehr – und zwar immer dann, wenn sie nach dem Einkaufen den Mundschutz im Auto nicht absetzen. Auch Taxi- oder Busfahrer, die sich und ihre Fahrgäste mit einer Gesichtsmaske schützen wollen, sind betroffen.

Der Bund schiebt den Umgang mit Mund-Nase-Masken im Straßenverkehr an die Länder ab. Gleichzeitig verweist das Bundesverkehrsministerium aber darauf, dass das Tragen von Masken weiterhin ein Bußgeld nach sich ziehen kann, etwa wenn offensichtlich Ordnungswidrigkeiten drohen. In welchen Fällen ist eine teilweise Vermummung weiterhin eine Vergehen und wie sollen Landespolizisten damit umgehen? Diese wichtige Frage bleibt unbeantwortet und könnte für einige Verkehrsteilnehmer teure Konsequenzen haben. Der Bund muss hier endlich für Rechtssicherheit sorgen statt Unsicherheit zu schaffen.

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Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)

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