Ausweitung des Emissionshandel statt neue CO2-Steuer
Die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages haben in einem Gutachten festgestellt, dass die Einführung einer CO2-Steuer verfassungswidrig wäre.
„Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments in seinem Gutachten. Der Staat dürfe nicht einfach neue Steuern erfinden, so die Gutachter.
Wir Freien Demokraten sind gegen eine CO2-Steuer. Für uns ist der Emissionshandel die eindeutig bessere, da effektivere und wirtschaftlichere, Maßnahme. Dies hat nach den Wirtschaftsweisen nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Gutachten bestätigt: „Der Handel mit Emissionszertifikaten sei ‚der einzige (legale) Rechtsmechanismus, der an CO2- Emissionen als solche anknüpft“.
Außerdem gibt es in Deutschland bereits eine CO2-Steuer, auch wenn sie nicht so heißt. Bei Benzin der üblichen Sorte E5 etwa zahlen Autofahrer pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid umgerechnet 229 Euro Energiesteuer, so der Verband der Mineralölwirtschaft. Und die gesamte Abgabenlast liegt noch höher: Auf die Energiesteuer schlägt der Fiskus nämlich 44 Euro Mehrwertsteuer drauf. Hinzu kommen laut Verband 45 Euro Kfz-Steuer, die im Schnitt aller Autofahrer umzulegen seien. Macht 318 Euro je Tonne ausgestoßenes Benzin-CO2 an Steuerbelastung. Stand heute.
Link zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 30.07.2019: Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer