Der Bundestag geht mit einem fraktionsübergreifenden Antrag voran

Ich habe die Regierung gefragt, welche Schlussfolgerungen sie in Bezug auf Israel-Boykott-Aufrufe, insbesondere im Hinblick auf §7 der Außenwirtschaftsverordnung, zieht. Darin ist geregelt, dass die „Abgabe einer Erklärung im Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich ein Inländer an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt“, verboten ist. Die Bundesregierung bezieht sich in dem Schreiben nicht auf den BDS-Beschluss des Bundestags, in dem die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen die „BDS-Bewegung“ als antisemitisch verurteilt haben; die Förderung von Projekten und Organisationen, die zum Israel-Boykott aufrufen, wurde ausgeschlossen.

In Sonntagsreden ist viel vom Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus die Rede, konkret wird aber auch hier nichts getan. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, dem fraktionsübergreifenden Antrag des Bundestages zu folgen und die Aufrufe der BDS-Bewegung zum Boykott israelischer Güter und Personen klar zu verurteilen.

Peter Altmaier und Heiko Maas sollten den Beschluss des Bundestages beachten. BDS ist eine radikale, antisemitische Organisation. Mitte Juli appellierten führende deutsche und internationale Antisemitismusforscher an die Bundesregierung, „sich in aller Klarheit den Beschluss des Bundestages zu eigen zu machen, um der BDS-Kampagne keinen Raum zu bieten“.

Link zum Artikel auf WELT.de vom 14.08.2019: Bundesregierung sieht bei Israel-Boykotteuren keinen Handlungsbedarf

Link zum fraktionsübergreifenden Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag vom 15.05.2019: Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen