Im Gespräch mit Prof. Dr. Volker Großkopf zur zukünftigen Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln.

Neue Verbandmitteldefinition mit zusätzlichen Einschränkungen gefährdet die Patientenversorgung. Daher scheint ein Gang in den Vermittlungsausschuß unausweichlich, sprach doch auch der Gesundheitsausschuss eine Empfehlung dazu an den Bundesrat aus.

Aus diesem Grund habe ich, bereits vor der Abstimmung der neuen Verbandmitteldefinition im Bundestag, eine chriftliche Frage an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, die auf die fehlende Nachvollziehbarkeit der nun vorgenommenen Beschränkung der Verbandmitteldefinition abzielte.

Link zum Gespräch auf Rechtsdepesche.de vom 24.06.2019: Neue Verbandmitteldefinition mit zusätzlichen Einschränkungen gefährdet die Patientenversorgung