Oberbergamt und RAG müssen Absaugen von klimaschädlichen Grubengasen gewährleisten
Auch im Fall eines Einstellens der Absauganlagen durch die STEAG müsste ein konsequentes Absaugen des klimaschädlichen Grubengases zwingend gewährleistet werden. Dies muss das Oberbergamt zur Bedingung machen. Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Anfrage dargelegt, dass eine Verwertung des Gases nach jetzigem Stand nicht weiter durch das EEG gefördert werden soll. Dennoch ist aus meiner Sicht eine Strom- und Wärmeproduktion durch Verwertung des Gases die für alle sinnvollste Lösung, weshalb die Wirtschaftlichkeit der energetischen Grubengasnutzung über eine Anschlussregelung weiterhin ermöglicht werden sollte. Anfang Mai hat sich nicht zuletzt aus Gründen der Treibhausgasvermeidung auch die Umweltministerkonferenz (UMK) für die Prüfung einer Anschlussförderung ausgesprochen. Ein weiteres Vorsorgeelement gegen gefährliche Gasaustritte wäre das kostenlose Verteilen von Radonmessgeräten an die Bevölkerung in den gefährdeten Gebieten durch die RAG..
Link zum Artikel in der Saarbrücker Zeitung vom 07.06.2019: Luksic: Oberbergamt im Saarland muss absaugen von Grubengas sicherstellen