Meine Frage nach dem aufgehobenen „Garagenerlass“ beantwortet die Bundesregierung ausweichend.
Der Garagenerlass war eine Sondergenehmigung der Bundesländer, die den Transport von zwei Fertiggaragen per Zug-Verfahren auf einem Lkw ermöglichte. Seit 2017 ist die Sondergenehmigung nicht mehr möglich.
Klar ist, wenn statt einem Fahrzeug im Zug-Verfahren, zwei Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, entstehen große Probleme.
– Höhe Kosten für Transporteure und in der Folge für den Verbraucher.
– Zusätzliche Umweltbelastung, wenn mehr Fahrzeuge bewegt werden, als eigentlich nötig.
– Beschleunigter Verschleiß der Infrastruktur. Immerhin werden schätzungsweise 47 Prozent mehr Tonnage befördert, wenn, statt im Zug-Verfahren, zwei Lkw unterwegs sind.