You are currently viewing Fragestunde zum Transport von Fertiggaragen

Meine Frage nach dem aufgehobenen „Garagenerlass“ beantwortet die Bundesregierung ausweichend.

Der Garagenerlass war eine Sondergenehmigung der Bundesländer, die den Transport von zwei Fertiggaragen per Zug-Verfahren auf einem Lkw ermöglichte. Seit 2017 ist die Sondergenehmigung nicht mehr möglich.

Klar ist, wenn statt einem Fahrzeug im Zug-Verfahren, zwei Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, entstehen große Probleme.
– Höhe Kosten für Transporteure und in der Folge für den Verbraucher.
– Zusätzliche Umweltbelastung, wenn mehr Fahrzeuge bewegt werden, als eigentlich nötig.
– Beschleunigter Verschleiß der Infrastruktur. Immerhin werden schätzungsweise 47 Prozent mehr Tonnage befördert, wenn, statt im Zug-Verfahren, zwei Lkw unterwegs sind.