You are currently viewing LUKSIC: GRUBENWASSER-KRITIK DES BUNDES MUSS KONSEQUENZEN IM SAARLAND HABEN

Pressemitteilung vom 02.07.2018

Oliver Luksic übt scharfe Kritik am laxen Vorgehen der Landesregierung bei der Genehmigung der Grubenwassereinleitung im Saarland. Was bisher gemacht wurde, reicht nicht aus.

Die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine kleine Anfrage ist glasklar: In den Natura 2000 Gebieten muss auf jeden Fall vorher immer eine Verträglichkeitsprüfung stattfinden, bevor eine Genehmigung zur Einleitung von Grubenwasser erteilt werden kann. Das gilt in gleichem Maße für die geplante Grubenflutung. Auch in diesem Fall muss in Natura-2000-Räumen eine UVP stattfinden.

Offensichtlich rechtswidrig sei auch, dass ohne strom- schifffahrtspolizeiliche Genehmigung Wasser in die Saar eingeleitet wird. „Das ist eine klare Missachtung des Wasserhaushaltsgesetzes mit großen Risiken für Mensch und Natur. Das gilt besonders für die Einleitung in Ensdorf. Es ist durch langjährige Messungen bekannt, dass das eingeleitete Grubenwasser stark belastet ist.“ Erst jetzt würden dort die nötigen Unterlagen eingereicht, das Grubenwasser wird aber schon längst in die Saar eingeleitet.

„Dieser laxe Umgang mit Natur und Umwelt ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Das Einleiten von Jauche wird im Saarland mit bis zu 5.000 Euro bestraft, aber bei teilweise verseuchtem Grubenwasser ist man in der Landesregierung ganz gelassen. Ich fordere daher einen sofortigen Stopp, bis eine Genehmigung erteilt ist. Dies ist allerdings kein Vorwand, dies über eine Grubenflutung zu realisieren, denn auch dafür gibt es jetzt und auf absehbare Zeit keine Genehmigung.

Schwerwiegend ist auch, dass das Verschlechterungsverbot für Gewässer nicht eingehalten und die wasserrechtliche Zulassungspflicht scheinbar nur teilweise angewandt wird. Es kann nicht sein, dass Deutschland wegen Nitrat im Grundwasser verurteilt wird, Giftstoffe wie Radon oder wegen besonderer Gefährlichkeit verbotenes PCB so straffrei in die Flüsse und Bäche gelangen können. Hier fehlt die Verhältnismäßigkeit. Die Landesregierung muss sofort die vollständige Einhaltung aller rechtlichen Grundlagen zum Oberflächenwasser garantieren.“