Ist der geplante Anstieg des Grubenwassers durch Einstellen des dauerhaften Pumpbetriebes durch die RAG Aktiengesellschaft im Saarland aus Sicht der Bundesregierung kompatibel mit den Vereinbarungen des Erblastenvertrages aus dem Jahr 2007?
In der Fragestunde im Bundestag am 27. Juni gab es erst auf Nachfrage die Antwort (des BMWi): Ja.
Aufgrund der Annahme des KPMG Gutachtens muss der Bund folglich also für dauerhaftes Pumpen sein. Bundesminister Peter Altmaier muss sich dem Thema annehmen.